Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung bei Nutzung des VELUX Konfigurators
Mit dem VELUX Dachfenster-Konfigurator, der per IFrame auf dieser Webseite eingebunden ist, können Sie in mehreren Schritten eine persönliche Dachfensterlösung konfigurieren, eine unverbindliche Indikation für einen Gesamtpreis aus Produkten und ggf. den Einbaukosten ermitteln und auf Wunsch für die abgeschlossene Konfiguration ein unverbindliches Angebot vom Betreiber dieser Webseite anfordern.
Dazu wird, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, aus dem VELUX-System eine E-Mail an den ausgewählten Handwerksbetrieb (den Betreiber dieser Webseite) sowie an Sie selbst gesendet.
Diese enthält die ausgewählte Produkt-Konfiguration sowie folgende personenbezogene Daten:
Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zusätzlich folgende Daten erhoben:
Im Rahmen der Nutzung des Konfigurators werden Ihre Daten gemäß den Nutzungsbedingungen [https://www.velux.de/ueber-velux/nutzungsbestimmungen-partnerprogramm] und der geltenden Datenschutzerklärung von VELUX [https://www.velux.de/ueber-velux/datenschutz] behandelt.
Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung dazu eingeholt. Im weiteren Verlauf erhält VELUX vom Betreiber dieser Webseite eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage. Dies ist notwendig, damit VELUX Sie ggf. zeitnah bei den ausgelobten Dienstleistung unterstützen kann. Ebenso ist für die Erbringung dieses Services Ihr Einverständnis notwendig, dass VELUX und der Handwerksbetrieb Sie dazu telefonisch oder per Mail kontaktieren darf.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der oben genannten Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. (Erfüllung eines Vertrages; Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen/Beantwortung von Anfragen).
Soweit vom Betreiber dieser Webseite ein Angebot angefordert wurde oder ein Auftrag erteilt wurde, gilt die Datenschutzerklärung dieser Webseite
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Hier erhalten Sie einen ersten Hinweis: https://www.velux.de/inspiration/finanzierung/staatliche-foerdergelder
Gebäudeenergiegesetz - GEG § 48 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung
Bitte beachten Sie, dass der Eigentümer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen bei Änderungen im Sinne des GEG vor Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einer berechtigten Person (Energieberater) führen soll. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte dem Gesetz.